Satzung

 Präambel

 

Dorkas-Gruppen e.V. ist eine Vereinigung von Menschen Frauen und Männer mit Migrationshinter-grund, die miteinander ihre Erfahrungen, Kraft und Hoffnungen teilen, um ihre gemeinsamen Probleme zu lösen und anderen dabei zu helfen, ebenfalls ihre Probleme eigenverantwortlich lösen zu können. Dorkas-Gruppen e.V. vertritt die Idee der Inklusion.  Um eine Dorkas-Gruppe e. V. beizutreten, bedarf es nur des Wunsches, seine Probleme wie chronische Krankheiten, darunter auch Sucht und/oder psychische Belastungen bei der Integration lösen zu wollen. Dorkas-Gruppen e.V. sind sich miteinander vernetzende Selbsthilfegruppen. Sie stehen jedem Menschen offen, die/der wegen genannter Anliegen Hilfe sucht. Dorkas-Gruppen e. V. ist mit keiner Partei, kommerziellen bzw. religiöse Institution verbunden. Dorkas-Gruppen e. V. ist offen für Menschen mit und ohne Religionszugehörigkeit. Dorkas-Gruppen e. V. ist auch eine Vereinigung von Menschen aus den ehemaligen GUS-Staaten, die ihr Leben in Deutschland neu ausrichten. Der Hauptzweck ist ein zufriedenes Leben, trotz einer chronischen Erkrankung. Unsere Erfahrungen wollen wir nicht vergessen, sie sind unsere Wurzeln, die uns verbinden und helfen, sie sind wertvoll, um die mit anderen Mitbürgern Deutschland und Europa zu teilen. In der Inklusion finden wir zu einem zufriedenen Leben in Glück und Freiheit. 

 

In diesem Sinne gibt sich Dorkas folgende Satzung.

 

§ 1 Name, Sitz

1.            Der Verein führt den Namen Dorkas-Gruppen

2.            Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz - e.V.

3.            Der Sitz des Vereins ist Bonn.

§ 2 Zweck 

Der Zweck des Vereins ist

-        Menschen mit chronischen Krankheiten und Integrationsproblemen, im Besonderen Suchtkranken und Suchtgefährdeten, sowie deren Angehörigen Hilfestellung zu geben. 

-        Gründung von Selbsthilfegruppen zu fördern, sie zu begleiten und die Gruppenleiter*innen zu schulen.

-        Neue Wege in der Selbsthilfe z.B. durch Seminare zu Interkulturelle und Transkulturelle Kompetenzen und (Selbst)Coaching für Migranten, Digitale Aufstellung in der Selbsthilfe usw. zu gehen und einzurichten.

Dorkas-Gruppen e.V. versteht sich auch als Ansprechpartner für andere selbsthilfeorientierte Gruppen und Initiativen von Migranten*innen und für Migranten*innen. Darüber hinaus bietet sich Dorkas-Gruppen e.V. auch als Träger von Fortbildungsmaßnahmen an.

Russischsprachige, chronisch Kranke und deren Angehörige, auch Suchtkranke, Suchtgefährdete und deren Angehörige können in den Gruppen russisch sprechen und sie können erwarten, in Russisch Antworten bekommen. 

Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:

a)            Gründung von einzelnen Gruppen

b)           Kontakte zu anderen Selbsthilfegruppen und Förderung russischsprachiger Gruppen (Netzwerkarbeit)

c)            Kontakte zu professionellen Organisationen, wie z.B. Kliniken und Beratungsstellen und Kooperation mit diesen bei der Gründung von russischsprachigen Selbsthilfegruppen

d)           Kontakte und ggf. Mitgliedschaft zu professionellen Stellen, die die Hilfe bzw. Aufklärung über die Gesundheitsfragen (chronischen Krankheit, Suchtgefahren, Prävention) anbietet (z.B. Deutsche Hauptstelle für Sichtfragen, BZGA, FDR u.a.)

e)            Digitale Plattform für Selbsthilfegruppen, um die digitalen Angebote im Sinne von Selbsthilfe an alle Interessenten anzubieten 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mittel des Vereins. 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden. Der Vorstand/Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.

§ 3 Mitgliedschaft 

 

1.            Mitglieder des Vereins kann jede natürliche Person werden (gegebenenfalls auch juristische Personen).

2.            Über die Aufnahme bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

3.            Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Quartalende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4.            Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

5.            Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mietglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).

6.            Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

7.            Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge in Euro zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. 

§ 4 Vorstand 

 

1.            Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem/der 1. Vorsitzende*n, dem/der 2. Vorsitzende*n, dem/der Kassierer*in und dem/der Schriftführer*in

2.            Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzende*n, dem/der 2. Vorsitzende*n, dem/der Kassierer*in. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.

3.            Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.

§ 5 Mitgliederversammlung

 

1.            Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

2.            Jede Mitgliedsversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einladung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angaben der Tagesordnung einzuberufen.

3.            Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.

4.            Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

5.            Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen günstigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

6.            Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

§ 6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens 

  

1.            Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

2.            Bei Auflösung des Vereins, Entzug der Rechtfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

Vorstand

 

 

 

 

Andreas Berg

1. Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

Aleksandra Dillmann

                                   2. Vorsitzende

 

 

 

 

Agneta Westphal

Kassiererin


Unsere Geschichte

 

2003  Dorkas-Gruppen gründet sich als Verein in Lüdenscheid. Noch ist Dorkas-Gruppen e.V. von seinen Besuchern und Gruppenleitern zu nahe an der Fahreignungsbegutachtung, dies ändert sich zunehmend, als man sich von einem Beratungsinstitut endgültig abkoppelt. Doch die Gruppenbesucher können mit Suchtselbsthilfe nichts anfangen und verstehen nicht die Notwendigkeit von Austausch und Gespräch um eine Abstinenzentscheidung zu stabilisieren. Im Einzelnen erleben die Betroffenen deswegen viele Rückfälle und sind über das Gruppenangebot enttäuscht. Die Folge ist Rückzug. Darunter leiden vor allem die Familien.

2007  Dorkas-Gruppen wird 3 Jahre lang Projektpartner des Fachverbands Drogen und Rauschmittel (FDR). Im Rahmen eines durch die Bundesregierung geförderten Projekts werden 4  Fachkräfte angestellt um Gruppengründungen voran zu treiben. Das Projekt scheitert in 2 von 3 Regionen, weil die Vermittlungs- und Kommunikationsstrategie (was soll vermittelt werden, was ist das inhaltliche Angebot) den Kommunikationsmöglichkeiten und -bedürfnissen der Zielgruppe nicht gerecht wird.

2008 Dorkas-Gruppen e.V. steckt in der Krise. Es wird nachgedacht die Initiative zu beenden. Es gibt nur 3 Selbsthilfegruppen in Göttingen, Heilbronn und Nürnberg.

2009 wird mit kompetenter Unterstützung einer PR-Agentur aus Schwäbisch Gmünd, ein PR-Projekt aufgelegt und umgesetzt. Zunächst geht es darum Dorkas-Gruppen überhaupt ins Gespräch zu bringen um das „Sende- und Empfangsproblem“ der Botschaft überhaupt mit der Zielgruppe zu kommunizieren

2011. finanziert auf Rat der beratenden PR-Agentur die BARMER-GEK eine wissenschaftliche Studie durch die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd zum Thema „Sucht und Selbsthilfeverhalten“. Die Ergebnisse bestätigen eine notwendige Ziel- und Methodenkorrektur und die Themenöffnung.

2014  Im Januar beginnt die erste Ausbildungsgruppe unter Leitung des 1ten Vorsitzenden der als Diplompsychologe und systemischer Coach ein Ausbildungsprogramm, die im Rahmen der von BARMER GEK geförderten Projekt zur Verbesserung der Lage von chronisch Kranken und deren Angehörigen bei den russischsprachigen Migranten unter Verwendung der Erfahrung aus zwei Sozialkulturen. In den Seminaren wird das Thema "Gesundheit und Selbsthilfe" als Grundlage für den Prozess zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines Netzwerks. 

2014  Im September kommt ein weiterer Baustein hinzu, es wird ein Pilotprojekt (gefördert durch AOK) gestartet, dass ein Grundlagenseminar für Angehörige zum Umgang mit „chronischer Krankheit“ anbietet.

2015  Durch die Förderung von BARMER startet Dorkas-Gruppen e.V. die 2 Reihe von Ausbildungsseminaren. Das Projekt zur Verbesserung der Lage von chronisch Kranken und deren Angehörigen bei den russischsprachigen Migranten hat sich bewahrt und den Verein weiter entwickelt. 

 

2015-2022  Dank starke Unterstützung von BARMER, BKK und vdek konnte Dorkas-Gruppen e.V. weiteren Seminaren und  Workshops veranstaltet. Diese Entwicklung hat die Gründung von weiteren Selbsthilfegruppen ermöglicht. Zurzeit zählt Dorkas-Gruppen e.V. bundesweit 23 Selbsthilfegruppen.

2022 -2025 Dorkas - Gruppen e.V. entwickelt sich zu einem Zulauf für viele russischsprachigen Menschen, die ihre Bedürfnisse und Wünsche in der Selbsthilfe finden. Da die Aufgaben vom Verein weit über ursprünglichen Zielen hinaus gewachsen sind, entstand die Idee einer Selbsthilfekontaktstelle ins Leben zu rufen. Dies bedarf aber eine intensive Vorbereitung. Ohne Unterstützung ist es kaum möglich, sodass der Vorstand und die Mitgliederversammlung entschied sich vorerst auch weiterhin die existierende und neugegründete Gruppen im Rahmen schon geleistete Tätigkeit zu unterstützen. Dazu gehören die regelmäßige Seminare und Supervisionen für Gruppenleiter*innen.