Устав

 Präambel

 

Dorkas-Gruppen e.V. ist eine Vereinigung von Menschen Frauen und Männer mit Migrationshinter-grund, die miteinander ihre Erfahrungen, Kraft und Hoffnungen teilen, um ihre gemeinsamen Probleme zu lösen und anderen dabei zu helfen, ebenfalls ihre Probleme eigenverantwortlich lösen zu können. Dorkas-Gruppen e.V. vertritt die Idee der Inklusion.  Um eine Dorkas-Gruppe e. V. beizutreten, bedarf es nur des Wunsches, seine Probleme wie chronische Krankheiten, darunter auch Sucht und/oder psychische Belastungen bei der Integration lösen zu wollen. Dorkas-Gruppen e.V. sind sich miteinander vernetzende Selbsthilfegruppen. Sie stehen jedem Menschen offen, die/der wegen genannter Anliegen Hilfe sucht. Dorkas-Gruppen e. V. ist mit keiner Partei, kommerziellen bzw. religiöse Institution verbunden. Dorkas-Gruppen e. V. ist offen für Menschen mit und ohne Religionszugehörigkeit. Dorkas-Gruppen e. V. ist auch eine Vereinigung von Menschen aus den ehemaligen GUS-Staaten, die ihr Leben in Deutschland neu ausrichten. Der Hauptzweck ist ein zufriedenes Leben, trotz einer chronischen Erkrankung. Unsere Erfahrungen wollen wir nicht vergessen, sie sind unsere Wurzeln, die uns verbinden und helfen, sie sind wertvoll, um die mit anderen Mitbürgern Deutschland und Europa zu teilen. In der Inklusion finden wir zu einem zufriedenen Leben in Glück und Freiheit. 

 

In diesem Sinne gibt sich Dorkas folgende Satzung.

 

§ 1 Name, Sitz

1.            Der Verein führt den Namen Dorkas-Gruppen

2.            Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz - e.V.

3.            Der Sitz des Vereins ist Bonn.

§ 2 Zweck 

Der Zweck des Vereins ist

-        Menschen mit chronischen Krankheiten und Integrationsproblemen, im Besonderen Suchtkranken und Suchtgefährdeten, sowie deren Angehörigen Hilfestellung zu geben. 

-        Gründung von Selbsthilfegruppen zu fördern, sie zu begleiten und die Gruppenleiter*innen zu schulen.

-        Neue Wege in der Selbsthilfe z.B. durch Seminare zu Interkulturelle und Transkulturelle Kompetenzen und (Selbst)Coaching für Migranten, Digitale Aufstellung in der Selbsthilfe usw. zu gehen und einzurichten.

Dorkas-Gruppen e.V. versteht sich auch als Ansprechpartner für andere selbsthilfeorientierte Gruppen und Initiativen von Migranten*innen und für Migranten*innen. Darüber hinaus bietet sich Dorkas-Gruppen e.V. auch als Träger von Fortbildungsmaßnahmen an.

Russischsprachige, chronisch Kranke und deren Angehörige, auch Suchtkranke, Suchtgefährdete und deren Angehörige können in den Gruppen russisch sprechen und sie können erwarten, in Russisch Antworten bekommen. 

Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:

a)            Gründung von einzelnen Gruppen

b)           Kontakte zu anderen Selbsthilfegruppen und Förderung russischsprachiger Gruppen (Netzwerkarbeit)

c)            Kontakte zu professionellen Organisationen, wie z.B. Kliniken und Beratungsstellen und Kooperation mit diesen bei der Gründung von russischsprachigen Selbsthilfegruppen

d)           Kontakte und ggf. Mitgliedschaft zu professionellen Stellen, die die Hilfe bzw. Aufklärung über die Gesundheitsfragen (chronischen Krankheit, Suchtgefahren, Prävention) anbietet (z.B. Deutsche Hauptstelle für Sichtfragen, BZGA, FDR u.a.)

e)            Digitale Plattform für Selbsthilfegruppen, um die digitalen Angebote im Sinne von Selbsthilfe an alle Interessenten anzubieten 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mittel des Vereins. 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden. Der Vorstand/Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.

§ 3 Mitgliedschaft 

 

1.            Mitglieder des Vereins kann jede natürliche Person werden (gegebenenfalls auch juristische Personen).

2.            Über die Aufnahme bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

3.            Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Quartalende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4.            Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

5.            Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mietglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).

6.            Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

7.            Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge in Euro zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. 

§ 4 Vorstand 

 

1.            Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem/der 1. Vorsitzende*n, dem/der 2. Vorsitzende*n, dem/der Kassierer*in und dem/der Schriftführer*in

2.            Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzende*n, dem/der 2. Vorsitzende*n, dem/der Kassierer*in. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.

3.            Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.

§ 5 Mitgliederversammlung

 

1.            Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

2.            Jede Mitgliedsversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einladung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angaben der Tagesordnung einzuberufen.

3.            Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.

4.            Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

5.            Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen günstigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

6.            Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

§ 6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens 

  

1.            Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

2.            Bei Auflösung des Vereins, Entzug der Rechtfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Руководство общества

 

 

 

 

 

Андреас Берг

1. Председатель общества

 

 

 

 

 

Александра Дильманн

2. Председатель общества

 

 

 

 

Агнета Вестфал

Кассир 



Наша история

Имя ДОРКАС, это арамейское произношение имени Тавифа.

Тавифой звали ту женщину, которую, по легенде, воскресил апостол Петр.

В этом имени наш символ идеи взаимопомощи:

«Возвращение к ЖИЗНИ, которая отличается от предыдущей».

 

-       2003 – в Люденшайде создается общество Dorkas –Gruppen

 

-       2007 – общество является партнером одной из ведущих Ассоциаций по вопросам зависимости

 

-       2008 – общество Dorkas-Gruppen насчитывает 3 группы 

 

-       2009 –  при содействии рекламного агентства из города Швебиш Гмюнд запускает PR-проект

 

-       2010 – Dorkas-Gruppen при содействии  BARMER выстраивает новые перспективы

 

-       2011 – медицинская страховая компания BARMER при обществе Dorkas-Gruppen финансирует научное исследование педагогического института города Швебиш Гмюнд на тему: «Пути коммуникации в вопросах здоровья среди русскоязычных эмигрантов»

 

-       2013 – общество Dorkas-Gruppen создает программу обучения, состоящую из 5 семинаров. Программа опирается на результаты многолетнего опыта работы с русскоязычными мигрантами в Германии и преследует сразу несколько целей. Первая, и пожалуй самая важная цель, это донести до русскоязычного населения Германии идею само-, взаимопомощи и создание групп само-, взаимопомощи. Вторая цель, это создание сеть таких групп и консультантов по всей Германии. И наконец третья цель, это интегрироваться в уже существующие сети институтов и инициатив, которые занимаются именно вопросами здоровья и само-, взаимопомощи.

 

-       2014 - 2015 проводятся 5 запланированных семинаров.

 

-       2014 – в сентябре проводится дополнительный семинар на тему «Основной семинар для родственников больных хроническими заболеваниями», который финансировался медицинской страховой компанией AOK.

 

      С 2014 года проводятся регулярные семинары для руководителей и создателей групп

 

В 2019 году было проведено 8 воркшопов, которые финансировала ВКК - одна из больших медицинских страховых компаний Германии.

 

Благодаря этой стратегии общество ДОРКАС с 2014 года возросло до 32 групп и представлено в 8 федеральных землях Германии.


2022–2025 
Общество Dorkas-Gruppen e.V. стало центром притяжения для многих русскоязычных людей, которые находят в деятельности по самопомощи возможность удовлетворить свои потребности и реализовать свои желания.

Так как задачи объединения значительно расширились и вышли за рамки первоначальных целей, появилась идея создать контактный центр по самопомощи. Однако для этого требуется серьёзная подготовка. Без дополнительной поддержки осуществить это практически невозможно, поэтому правление и общее собрание членов приняли решение пока продолжать оказывать помощь существующим и вновь созданным группам в рамках уже проводимой деятельности.

К ней относятся, в частности, регулярные семинары и супервизии для руководителей групп.